29. September 2021

Jobticket/Ausbildungsticket

Künftig wird es den Beschäftigten der Bundeswehr ermöglicht, ein Jobticket/Ausbildungsticket zu beziehen, wofür der Dienstherr einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss gewährt.

Die Höhe des Zuschusses beträgt die Hälfte der Monatskosten des Tickets, maximal 40 € pro Monat.

Die technischen und organisatorischen Vorbereitungen für die Zahlung des Zuschusses werden zeitnah abgeschlossen sein. Der Zuschuss kann ab sofort durch die Beschäftigten beantragt werden. Wichtig in diesem Zusammenhang: der Zuschuss wird ab Antragsdatum gewährt.

Es obliegt der Beschäftigungsdienststelle beziehungsweise dem/der Ausbildungsbeauftragten, die Zuschussanträge der Beschäftigten mit Nachweis des Erwerbs eines zuschussfähigen Tickets entgegenzunehmen und an die jeweilige Bezüge zahlende Stelle zu übermitteln.

Wichtige Hinweise:

  • Das Jobticket/Ausbildungsticket ist von den Beschäftigten des Geschäftsbereich BMVg beim jeweiligen Verkehrsverbund zu beantragen und zu bezahlen.
  • Die Bestätigung der Zugehörigkeit zur Beschäftigungsdienststelle auf dem Bestellschein erfolgt durch die Beschäftigungsdienststelle des Antragstellers.
  • Das Formular zur Beantragung eines Jobtickets sowie die jeweiligen Nutzungsbestimmungen der Verkehrsverbünde sind auf der Internetseite des BADV unter Jobticket und dort unter dem jeweiligen Verkehrsverbund zu finden (https://www.badv.bund.de/DE/ZentraleAufgaben/JobTicket/start.html).


Das Formular zur Beantragung des Arbeitgeber Zuschusses (BW-2629) wird zeitnah in die Formular Datenbank der Bundeswehr eingepflegt. Es sollte zudem den Beschäftigungsdienststellen vor Ort vorliegen.

Der Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket/Ausbildungsticket ist über die jeweilige Beschäftigungsdienststelle beziehungsweise die/den Ausbildungsbeauftragten im Bereich des Verkehrsverbund zu beantragen.

Der Zuschuss kann frühestens Anfang 2022 ausgezahlt werden. Es erfolgt eine rückwirkende Zahlung ab Antragsmonat. Die Auszahlung erfolgt über die zuständige Bezüge zahlende Stelle beim BVA.

Das Jobticket/Ausbildungsticket kann nicht nur dienstlich, sondern ggf. entsprechend der Nutzungsbedingungen des Verkehrsverbundes, auch privat genutzt werden.

Für grundsätzliche Fragen zum Thema Jobticket beziehungsweise Arbeitgeberzuschuss ist das BAPersBw VII 1.3 zuständig.


Weitere Informationen enthält die Richtlinie des BMI für den Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket vom 18. Mai 2021, welche hier abgerufen werden kann.