21. Oktober 2021

Weitere Infos zur Beantragung des Jobtickets/Ausbildungstickets

Nachfolgende Hinweise zur Beantragung des Jobtickets/Ausbildungstickets sind von P III 1 auf der Startseite des Intranets BMVg eingestellt worden. Wichtig: Der Monat der Antragstellung bestimmt den Beginn eines möglichen Zuschusses!

Inhalt der Intranetseite:

"Berlin/Bonn, 18.10.2021.
Angehörige des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), die Job­tickets der Verkehrsverbünde in Bonn oder Berlin nutzen, können hier­für einen Zuschuss beantragen. Der Monat des Eingangs des Antrags bestimmt den Beginn der Bezuschussung.
Der widerrufliche Arbeitgeberzuschuss für ein Jobticket beträgt an beiden Dienstorten des Ministeriums maximal 480 Euro im Jahr und wird als monatlicher Betrag von bis zu 40 Euro gewährt. Beträgt der Preis für das Jobticket weniger als 40 Euro im Monat, so wird hier die Hälfte der Kosten dieses Jobtickets als Zuschuss gewährt, im Bereich des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) aber mindestens 15 Euro (Mindestbetrag).
Der Zuschuss ist ein Monatsbetrag und wird nicht tageweise berechnet. Der Monat des Eingangs des Antrags bestimmt mithin den Beginn der Bezuschussung. Bis zur finalen Einrichtung einer für die Dienstsitze BMVg zuständigen Stelle können Anträge auf einen Zuschuss zum Jobticket fristwahrend gerichtet werden an:

IUD III 2 Bonn (für den Verkehrsverbund Rhein-Sieg – VRS)
Geschäftszimmer Gebäude 800, Raum 2031

IUD III 2 Berlin (für den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg – VBB)
Geschäftszimmer SH 08 014 (Shellhaus)."